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News | 04.09.2023
So wie es für die Neuanschaffung von Photovoltaik-Anlagen Förderungen gibt, so gibt es auch Förderungen für die Neuanschaffung von Stromspeichern. Stromspeicher haben den Vorteil, dass sie die erzeugte, im Moment nicht benötigte Energie in einem Stromspeicher-Medium speichern und zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Dadurch senken Sie die Kosten für teuren Netzstrom und verbrauchen möglichst viel des selbst produzierten Stroms. Mit Förderprogrammen für Stromspeicher kann die Finanzierung deutlich abgefedert werden.
Die Förderung von Stromspeicher auf Bundesebene
Mit dem KfW Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, einem zinsgünstigen Förderkredit für Strom der staatlichen Förderbank KfW, werden die Errichtung und der Erwerb von Stromspeichern gefördert. Der Förderkredit KfW 270 deckt die Finanzierung bis zu 100 Prozent ab. Der Unterschied zu gewöhnlichen Ratenkrediten liegt in den besonders günstigen Zinssätzen und in den tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Konditionen hängen dabei von der Laufzeit, der Zinsbindung und dem Standort ab.
Wichtig: Das KfW Förderprogramm kann von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen beantragt werden. Förderberechtigt ist man nur dann, wenn ein Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Weitere Details: www.kfw.de
Die Förderung von Stromspeicher auf Landesebene
Förderungen für Stromspeicher können Personen beantragen, die Solarstrom verwenden und deren PV-Anlage an das Stromnetz angeschlossen ist.
Wichtig: Die Förderung muss vor der Bestellung des Stromspeichers beantragt werden.