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BEG
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Alle Informationen und Details auf:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Programm Energieeffizient Sanieren – KfW-Bank
Einen Überblick dazu gibt Ihnen der vom BMI/BMU herausgegebene Leitfaden Hinweise zur Förderung grüner Infrastruktur. Dort finden Sie auch nähere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen.
Wer eine natürliche Dachdämmung in Form einer Dachbegrünung nutzen möchte, kann bei der KfW-Bank eine staatliche Förderung für sein Grün Dach beantragen. Die Dachbegrünung zählt im Programm „Energieeffizient Sanieren“ als Maßnahme zur Dämmung.
Damit Hausbesitzer eine Förderung der KfW-Bank erhalten, muss der sachverständige Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die notwendigen Bescheinigungen ausstellen.
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/
Seit Herbst 2022 können Kommunen vom Umweltministerium des Landes NRW über die Richtlinie „Klimawandelvorsorge in Kommunen“ unter anderem Gelder für die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen erhalten und diese an Privathaushalte weiterleiten.
Weitere Infos unter: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/foerderprogramme/klimawandelvorsorge
Mönchengladbach
Hof- und Fassadenprogramm
Zur Aufwertung des Stadtbildes und Schaffung einer entsprechenden Atmosphäre ist die Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer unumgänglich. Um diese zu Investitionen in die Immobilien und das Fassadenbild zu motivieren, soll ein Hof- und Fassadenprogramm als Anreizfinanzierung eingeführt werden. Dabei sollen Immobilieneigentümer sowohl durch Beratungsleistungen als auch finanziell bei Investitionsmaßnahmen unterstützt werden.
Duisburg
Duisburg unterstützt Dachbegrünungen im Rahmen von Zuwendungen zur Gestaltung von Haus- und Hofflächen.
Weitere Details: https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_vi/31/102010100000130497.php#dachbegruenung
Durch die Regenagentur Duisburg werden Dachbegrünungen mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert (max. Förderbetrag 50€/m² brutto).
Quelle: https://www.regenagentur-duisburg.de/foerderung
Dortmund
Die Stadt Dortmund fördert klimawandelgerechte Investitionen für die Begrünung von Dächern und Fassaden und für die Entsiegelung befestigter Flächen. Ziel ist eine klimatische Entlastung durch die Versickerung und Verdunstung von Regenwasser vor Ort.
Weitere Infos: https://www.dortmund.de/services/foerderung-von-dach-und-fassadenbegruenungen-sowie-entsiegelungen.html
Brühl
Die Stadt Brühl fördert seit dem 1. Juni 2021 die Begrünung von Dachflächen. Das Förderkonzept umfasste ein Finanzvolumen von 20.000 Euro für 2021 und ist zunächst unbefristet angelegt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 40 Euro pro Quadratmeter, maximal jedoch 2.000 Euro.
Quelle: https://www.bruehl.de/dachbegruenung-bruehl-bunt.aspx
Köln
GRÜN hoch 3:
Beschreibung
Gefördert wird die Begrünung von Dach- und Fassadenflächen sowie die Wiederbegrünung von versiegelten Flächen. Fördergelder können zum Beispiel für den Aufbau einer Vegetationsschicht, die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rankhilfen oder Fassadenbegrünungssysteme beantragt werden. Für die Anschaffung eines Regenwasserrückhaltesystems oder der Schaffung von naturnahen Flächen im Rahmen des Förderantrages wird ein Bonus gewährt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Dieser beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten. Bei entsiegelten und wiederbegrünten Bodenflächen und Dachbegrünungen jedoch höchstens:
20 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Begrünung von „Schottergärten“
40 Euro pro Quadratmeter für den Rückbau und die Wiederbegrünung von vollversiegelten Flächen
40 Euro pro Quadratmeter für extensive Dachbegrünungen zwischen 6 cm und 10 cm durchwurzelbarer Substralschicht. Für jeden weiteren Zentimeter durchwurzelter Aufbaudicke erfolgt ein Zuschlag von einem Euro pro Quadratmeter bis zu einer Gesamthöhe von 100 cm Substralstärke.
Der Höchstförderbetrag pro Objekt und Jahr liegt bei maximal 20.000 Euro. Im Rahmen eines Modellprojektes kann hiervon abgewichen werden. Weitere Informationen hierzu sind der Richtlinie zu entnehmen.
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20148/index.html
Bonn
Mit einem Beschluss am 9. Juni 2022 hat der Rat der Bundesstadt Bonn der neuen Richtlinie für das „Förderprogramm Begrünung“ zugestimmt. Das neue Förderprogramm kann ab dem 1. Juli 2022 in Anspruch genommen werden. Es führt die zuvor getrennten Programme der „Gebäudebegrünung“ und „Entsiegelung und Begrünung“ zusammen. Die Dauer des Programms wird durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel begrenzt.
Förderberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte privat oder gewerblich genutzter Grundstücke bzw. Gebäude. Für die Begrünungsmaßnahmen sind die Fördermittel auf eine Höchstsumme von insgesamt 20.000 Euro je Zuwendungsempfänger*in begrenzt.
Es handelt sich bei der Gewährung von Fördergeldern auf Grundlage der Förderrichtlinie zur Begrünung um freiwillige Leistungen, die nur gewährt werden, solange entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Quelle: https://www.bonn.de/themen-entdecken/klima/klima-foerderprogramme/begruenung.php
Informationen zur Förderung in weiteren Kommunen:
https://www.mehrgruenamhaus.de/mehrgruen-foerderung
Für alle Angaben übernehmen wir keine Gewähr.