EEG-Reform 2023 (Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG))
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Solarstrom und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Überschüssiger Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird damit extra vergütet. Die Netzbetreiber müssen den erzeugten und eingespeisten Strom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.
Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser offiziellen Datenbank für den Strommarkt einzeln aufgeführt werden. Dafür braucht es neben Kontakt- und Standortinformationen auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.
2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Dies bedeutet einige Vorteile für PV-Anlagenbetreiber:
Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt. Neue Anlagen bis 25 kWp dürfen nun ihre maximale Energieerzeugung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.
Fördervergütungen gelten jetzt auch für Solarmodule, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.
Die aktuelle Regelung finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur:
Günstige Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“ zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und den Erwerb einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation u.a. von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern (siehe KfW Programms Erneuerbare Energien – Standard 270).
Spezielle Solarkredite zur Finanzierung einer PV-Anlage z.B. über die Hausbank oder andere Solarkredit-Anbieter wie z.B. die ING, Targobank oder Schwäbisch Hall.
Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, indem sie die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten fördert. Hierfür ist der Kredit „270 Erneuerbare Energien – Standard“ vorgesehen, der übrigens auch Wasser- und Windkraftanlagen abdeckt.
Neben den reinen Anschaffungskosten fließen auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation in die Kreditbetragsberechnung mit ein. Die Laufzeit des KfW-Förderkredits beträgt zwischen 5 und 30 Jahren. Wie hoch der effektive Jahreszins ist, wird von Fall zu Fall bestimmt. Derzeit (Stand: Juli 2024) liegt der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent.
Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung am besten an die Hausbank wenden. Die genauen Kreditbedingungen sind unter anderem abhängig vom Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten für den Kredit. Abhängig von diesen Faktoren wird man bei der KfW in eine Preisklasse zwischen 1 (ausgezeichnet) und 7 (noch ausreichend) eingestuft, nach der die Konditionen berechnet werden. Genauere Infos liefert die Konditionsübersicht.
Das Land NRW fördert wieder den Ausbau von AGRI- und FLOTING-PV, der Ausbau von Photovoltaik soll in NRW bis 2030 verdoppelt werden.
Für PV-Anlagen gibt es auch Förderungen bei der NRW.Bank:
Mönchengladbach
Derzeit liegen uns keine Förderungen vor.
Duisburg
Derzeit liegen uns keine Förderungen vor.
Dortmund
Derzeit liegen uns keine Förderungen vor.
Brühl
Mit dem Förderprogramm „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis“ wird es Privatpersonen ermöglicht, sich die Anschaffung einer PV-Anlage, eines Batteriespeichers oder eines Balkonkraftwerkes mit bis zu 1.500€ pro Haushalt bezuschussen zu lassen.
Köln
Derzeit liegen uns keine Förderungen vor.
Bonn
Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten (Fördermodul M2) sowie an allen Fassaden (Fördermodul M4) wird mit € 300,- pro installiertem Kilowatt Peak gefördert.
Alle Angaben ohne Gewähr.