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Photovoltaik-Anlagen

Förderungen

Photovoltaik-Anlagen

EU-Ebene

2023: Reform der EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Solarstrom und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Überschüssiger Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird damit extra vergütet. Die Netzbetreiber müssen den erzeugten und eingespeisten Strom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.

Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser offiziellen Datenbank für den Strommarkt einzeln aufgeführt werden. Dafür braucht es neben Kontakt- und Standortinformationen auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.

Für 2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Dies bedeutet einige Vorteile für PV-Anlagenbetreiber:

Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt. Neue Anlagen bis 25 kWp dürfen nun ihre maximale Energieerzeugung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.

Fördervergütungen gelten jetzt auch für Solarmodule, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.

Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen.

Deutschland

Anspruch auf z.B. Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz u.a. für Solarstrom nach §19 EEG: zurzeit 8,32 Cent/kWh für PV-Anlage/Gebäude bis 10 kWp Leistung bei Inbetriebnahme 12/2020, wobei die Höhe der Einspeisevergütung sich zukünftig monatlich verringert (siehe BNetA unter „Fördersätze für PV-Anlagen“).

Günstige Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“ zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und den Erwerb einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation u.a. von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern (siehe KfW Programms Erneuerbare Energien – Standard 270).

Spezielle Solarkredite zur Finanzierung einer PV-Anlage z.B. über die Hausbank oder andere Solarkredit-Anbieter wie z.B. die ING, Targobank oder Schwäbisch Hall.

(Quelle: https://www.photovoltaik-foerderung.net/)

Förderung durch vergünstigte KfW-Kredite
Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, indem sie die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten fördert. Hierfür ist der Kredit „270 Erneuerbare Energien – Standard“ vorgesehen, der übrigens auch Wasser- und Windkraftanlagen abdeckt.

Neben den reinen Anschaffungskosten fließen auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation in die Kreditbetragsberechnung mit ein. Die Laufzeit des KfW-Förderkredits beträgt zwischen 5 und 30 Jahren. Wie hoch der effektive Jahreszins ist, wird von Fall zu Fall bestimmt. Derzeit (Stand: Anfang 2023) liegt der bestmögliche effektive Jahreszins bei 4,32 Prozent.

Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung am besten an die Hausbank wenden. Die genauen Kreditbedingungen sind unter anderem abhängig vom Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten für den Kredit. Abhängig von diesen Faktoren wird man bei der KfW in eine Preisklasse zwischen 1 (ausgezeichnet) und 7 (noch ausreichend) eingestuft, nach der die Konditionen berechnet werden. Genauere Infos liefert die Konditionsübersicht.

Quelle: https://www.kfw.de

Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Förderung: Bundesförderung

Förderhöhe: Bis € 10.200,-

Fördergegenstand: Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher

Förderzeitpunkt: Seit 26.09.2023 kann über die KfW die Förderung beantragt werden.

Weitere Infos:

Diese Förderung ist für 2023 bereits ausgeschöpft, soll 2024 jedoch neu gestartet werden!

NRW

Förderung von Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau: (Unternehmen je nach Größe, private Hochschulen, Forschungseinrichtungen: maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; maximale Förderung 15.000 Euro) (Bedingungen: Förderfähig sind Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Vorplanungsstudien und Voruntersuchungen der Statik und Standsicherheit für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gewerbeflächen, privaten Hochschulen, Forschungseinrichtungen und kommunalen Gebäuden.

Studien, Analysen und Gutachten sind durch qualifizierte externe Berater zu erstellen und müssen anbieterneutral und unabhängig sein.

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende

Weitere Förderungen NRW

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Ein Antrag kann bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden.

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-photovoltaikanlagen-die-nicht-ueber-das-erneuerbare-energien-gesetz-eeg-gefoerdert

Förderung von Fassadenanlagen

Gefördert wird

• Installation von Fassaden-Photovoltaik

Unter Fassaden-Photovoltaik wird eine Photovoltaik-Anlage verstanden, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell integriert ist. Mit der Förderung sollen die Mehrkosten der Fassaden-Photovoltaik gegenüber Photovoltaik-Dachanlagen gemindert werden.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag.

• 350 Euro je Kilowattpeak bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro.

Die Förderung wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Es werden ausschließlich Fassaden-Photovoltaik-Anlagen gefördert, für die alle baurechtlichen und gegebenenfalls auch denkmalrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Ein Antrag kann bis zum 30.06.2024 gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-fassaden-photovoltaikanlagen

Regionalförderungen

Mönchengladbach

Umweltförderprogramm 2020 der NEW Energie: Nach der Erstellung und Inbetriebnahme einer neuen Photovoltaikanlage – in Verbindung mit dem Abschluss eines NEW EnergieDach-Vertrages mit einer Erstlaufzeit von mindestens 10 Jahren oder einem Kaufvertrag – erhalten Sie einmalig einen Förderzuschuss von 250 Euro.

Quelle: https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/landschaft-luftklima-immissionen/klimaschutz/foerdermittel

Duisburg
Das Antragsfenster für die städtischen Förderprogramme (Photovoltaik- und Fahrradförderung) wurde aufgrund der großen Nachfrage geschlossen. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden.

Dortmund

Die Stadt Dortmund gewährt Zuwendungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Vereinen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, durch die Vermeidung von strombedingten Treibhausgasemissionen einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund zu leisten und somit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen. Nach einer Pause wird das Förderprogramm bald wieder starten.

Quelle: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/dlze/foerderprogramme/index.html

Brühl
Derzeit kein Förderungen.

Köln

Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 50 kWp.

Höhe der Zuwendung:
150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität

Besondere Bestimmungen:
Photovoltaik¬-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.

Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71804/index.html

Bonn
Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten (Fördermodul M2) sowie an allen Fassaden (Fördermodul M4) wird mit € 300,- pro installiertem Kilowatt Peak gefördert, um den dringend notwendigen Zubau anzustoßen.

Im geförderten Wohnungsbau gibt es zusätzlich einen Bonus von € 200,- pro vollem Zweckbindungsjahr (Fördermodul M3). Bei Denkmälern (Fördermodul M5) sowie bei Nicht-Wohngebäuden wie Büros, Gewerbehallen oder kulturellen Einrichtungen (Fördermodul M6) liegt der Zuschuss bei € 200,– je Kilowatt Peak.

Quelle:
https://www.bonn.de/photovoltaik

Für alle Angaben übernehmen wir keine Gewähr.