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Photovoltaik-Anlagen

Förderungen

Photovoltaik-Anlagen

EU-Ebene

2023: Reform der EEG-Förderung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau von Solarstrom und anderer erneuerbarer Energien beschleunigen. Profitieren können alle, die eine PV-Anlage mit Netzanschluss betreiben. Überschüssiger Solarstrom, der abzüglich des Eigenverbrauchs in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, wird damit extra vergütet. Die Netzbetreiber müssen den erzeugten und eingespeisten Strom nach den Vorgaben des EEG abnehmen und vergüten.

Dafür ist kein Antrag notwendig, die Anlage muss jedoch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen sein. Jede stromerzeugende Anlage muss in dieser offiziellen Datenbank für den Strommarkt einzeln aufgeführt werden. Dafür braucht es neben Kontakt- und Standortinformationen auch die technischen Anlagedaten. Die Registrierung erfolgt online bei der Bundesnetzagentur. Eine neue PV-Anlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Geschieht das nicht, drohen Kürzungen bei der Förderung. Die Registrierung kann auch durch den Installateur vorgenommen werden.

Für 2023 ist das EEG grundlegend reformiert worden. Dies bedeutet einige Vorteile für PV-Anlagenbetreiber:

Die EEG-Umlage wurde gestrichen, was die Abrechnung beim Stromverkauf erleichtert. Ein Erzeugungszähler, wie er bislang Pflicht war, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Anlage höchstens 30 MWh pro Kalenderjahr erzeugt. Neue Anlagen bis 25 kWp dürfen nun ihre maximale Energieerzeugung in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Vorher galt hierfür eine Obergrenze bis höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung, um die Netzstabilität nicht zu gefährden.

Fördervergütungen gelten jetzt auch für Solarmodule, die im Garten aufgebaut sind – sofern sich das Hausdach nachweislich nicht für eine Installation eignet.

Neuanlagen, die ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, erhalten nach der EEG-Reform höhere Einspeisevergütungen.

Deutschland

Anspruch auf z.B. Einspeisevergütung ins öffentliche Stromnetz u.a. für Solarstrom nach §20 EEG (Stand 01.07.2024): zurzeit 8,51 Cent/kWh für PV-Anlage/Gebäude bis 10 kWp Leistung bei Inbetriebnahme 02/2024, wobei die Höhe der Einspeisevergütung sich zukünftig monatlich verringert (siehe BNetA unter „Fördersätze für PV-Anlagen“).

Günstige Kredite der staatlichen KfW-Bankengruppe im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“ zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und den Erwerb einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation u.a. von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern (siehe KfW Programms Erneuerbare Energien – Standard 270).

Spezielle Solarkredite zur Finanzierung einer PV-Anlage z.B. über die Hausbank oder andere Solarkredit-Anbieter wie z.B. die ING, Targobank oder Schwäbisch Hall.

(Quellen: https://www.photovoltaik-foerderung.net/ | https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html)

Förderung durch vergünstigte KfW-Kredite
Die KfW unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, indem sie die Anschaffung von Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen mit zinsgünstigen Krediten fördert. Hierfür ist der Kredit „270 Erneuerbare Energien – Standard“ vorgesehen, der übrigens auch Wasser- und Windkraftanlagen abdeckt.

Neben den reinen Anschaffungskosten fließen auch Ausgaben für Planung, Projektierung und Installation in die Kreditbetragsberechnung mit ein. Die Laufzeit des KfW-Förderkredits beträgt zwischen 5 und 30 Jahren. Wie hoch der effektive Jahreszins ist, wird von Fall zu Fall bestimmt. Derzeit (Stand: Juli 2024) liegt der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent.

Für die Antragstellung und Bonitätsprüfung am besten an die Hausbank wenden. Die genauen Kreditbedingungen sind unter anderem abhängig vom Standort, wirtschaftlichen Verhältnissen und der Qualität der Sicherheiten für den Kredit. Abhängig von diesen Faktoren wird man bei der KfW in eine Preisklasse zwischen 1 (ausgezeichnet) und 7 (noch ausreichend) eingestuft, nach der die Konditionen berechnet werden. Genauere Infos liefert die Konditionsübersicht.

Quelle: https://www.kfw.de

Förderung „Solarstrom für Elektroautos“

Förderung: Bundesförderung

Förderhöhe: Bis € 10.200,-

Fördergegenstand: Kauf und An­schluss von Lade­station, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher

Förderzeitpunkt: Seit 26.09.2023 kann über die KfW die Förderung beantragt werden.

Weitere Infos:

Diese Förderung ist für 2024 bereits ausgeschöpft.

NRW

Das Land NRW hat die Förderung für „nicht öffentlich zugängliche Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ und für „Netzanschlüsse in Verbindung mit Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge“ ausgesetzt. Da der Bund seit dem 03.06.2024 eine Förderung für den Aufbau von gewerblicher Schnellladeinfrastruktur anbietet.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert mit Mitteln in Höhe von 150 Millionen Euro Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-PKW und E-LKW.
Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Unternehmen aus dem Transport- und Logistikgewerbe, sowie auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sollen von dieser Förderung profitieren und beim Ausbau ihrer klimafreundlichen Flotte unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Wichtige Details zur Förderung und den direkten Link zur Anmeldung finden Sie auf der Website des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/033-wissing-gewerbliches-schnellladen.html

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende

Weitere Förderungen NRW

Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden; die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-photovoltaikanlagen-die-nicht-ueber-das-erneuerbare-energien-gesetz-eeg-gefoerdert

Förderung von Fassadenanlagen

Die Förderung für diesen Fördergegenstand kann derzeit nicht weitergeführt werden; die Antragstellung muss daher ausgesetzt werden.

Quelle: https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/stromerzeugung-waermeerzeugung/foerderung-von-fassaden-photovoltaikanlagen

Regionalförderungen

Mönchengladbach

Derzeit kein Förderungen.

Quelle: https://www.moenchengladbach.de/de/rathaus/buergerinfo-a-z/planen-bauen-mobilitaet-umwelt-dezernat-vi/fachbereich-umwelt-64/landschaft-luftklima-immissionen/klimaschutz/foerdermittel

Duisburg
Das Antragsfenster für die städtischen Förderprogramme (Photovoltaik- und Fahrradförderung) wurde aufgrund der großen Nachfrage geschlossen. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden.

Dortmund

Die Stadt Dortmund gewährt Zuwendungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden. Vereinen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, durch die Vermeidung von strombedingten Treibhausgasemissionen einen Beitrag zur Energiewende in Dortmund zu leisten und somit zum Ziel der Klimaneutralität bis 2035 beizutragen. Nach einer Pause wird das Förderprogramm bald wieder starten.

Quelle: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/dlze/foerderprogramme/index.html

Brühl
Mit dem Förderprogramm „Energieoffensive Rhein-Erft-Kreis“ wird es Privatpersonen ermöglicht, sich die Anschaffung einer PV-Anlage, eines Batteriespeichers oder eines Balkonkraftwerkes mit bis zu 1.500€ pro Haushalt bezuschussen zu lassen.

Quelle: https://www.bruehl.de/energieoffensive-rhein-erft-kreis.aspx

Köln

PV-Anlagen
Gefördert wird die Neuinstallation von netzgekoppelten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung bis 50 Kilowatt-Peak (kWp). Gefördert werden Systeme mit Einzelmodulen zur Aufdach- und Indachmontage, Solardachziegel und Fassadenanlagen.

Höhe der Zuwendung:
250 Euro pro kWp installierte Leistung

Besondere Bestimmungen:
Photovoltaik­-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.

Batteriespeicher
Gefördert wird die Neuinstallation von stationären Batteriespeichern in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von maximal 50 kWp.

Höhe der Zuwendung:
150 Euro pro kWh Bruttospeicherkapazität

Besondere Bestimmungen:
Photovoltaik¬-Anlagen und Batteriespeicher, für die eine Förderung nach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) in Anspruch genommen wird, sind nicht förderfähig.

Balkonkraftwerke
Steckersolargeräte sind förderfähig, wenn sie als Komplettpaket von einem Anbieter gekauft werden. Selbst gebaute Geräte werden nicht gefördert. Der Kauf von Einzelkomponenten gilt als Eigenleistung, die durch die Förderrichtlinie ausgeschlossen wird.

Die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf maximal 600 Watt betragen. Auf 600 Watt gedrosselte Wechselrichter werden akzeptiert, wenn ein entsprechender Nachweis vom Anbieter vorgelegt und die Anmeldung vom Netzbetreiber akzeptiert wird.

Höhe der Zuwendung:
bis zu 200 Euro pro Wohneinheit

PV in Verbindung mit Gründach
Bei Errichtung einer PV‐Anlage auf einer Dachfläche, die gleichzeitig unter Inanspruchnahme des Förderprogramms „GRÜN hoch 3“ (siehe Förderung Gründach) begrünt werden soll, wird ein Bonus gewährt. Steckersolaranlagen sind von der Förderung ausgenommen.

Höhe der Zuwendung:
zusätzlich 50 Euro pro kWp installierter Leistung

Quelle: https://www.stadt-koeln.de/artikel/71804/index.html

Bonn
Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten (Fördermodul M2) sowie an allen Fassaden (Fördermodul M4) wird mit € 300,- pro installiertem Kilowatt Peak gefördert, um den dringend notwendigen Zubau anzustoßen.

Im geförderten Wohnungsbau gibt es zusätzlich einen Bonus von € 200,- pro vollem Zweckbindungsjahr (Fördermodul M3). Bei Denkmälern (Fördermodul M5) sowie bei Nicht-Wohngebäuden wie Büros, Gewerbehallen oder kulturellen Einrichtungen (Fördermodul M6) liegt der Zuschuss bei € 200,– je Kilowatt Peak.

Quelle:
https://www.bonn.de/photovoltaik

Für alle Angaben übernehmen wir keine Gewähr.